Freiwilligendienst auch zukünftig steuerfrei
Ihr könnt aufatmen. Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen dem Jahressteuergesetz 2013 vom Bundestag zugestimmt.
Das heißt für euch, dass auch zukünftig Freiwilligendienste steuerfrei bleiben.
Sprich, das Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst (max. € 336) und in den Jugendfreiwilligendiensten wird auch in Zukunft nicht besteuert. Plausibler Grund dafür ist, dass der Staat nicht mit am freiwilligen Engagement seiner Bürger verdienen soll.
Auch die Freiwilligen im „Anderen Dienst im Ausland“ (ADiA) können aufatmen: Sie sind in Zukunft wieder kindergeldberechtigt. Eine entsprechende Änderung im Bundeskindergeldgesetz hat der Bundesrat ebenfalls beschlossen.
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