Bundesfreiwillige wählen Interessenvertretung
Bis zum 3. November 2013 können sich Bundesfreiwillige für die Wahl der Sprecher/innen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) registrieren. Wahlberechtigt sind alle, die während des Wahlzeitraums vom 18. November bis 5. Dezember 2013 in einem Dienstverhältnis des BFD stehen. Im September waren dies über 43.500 Personen, teilt VoluNation, das Expertenportal für weltweite Freiwilligendienste, mit. Auch Freiwillige ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Jugendliche unter 18 sind wahlberechtigt.
Über zwei Jahre nach Gründung des BFD am 1. Juli 2011 handelt es sich um die erste Wahl der bis zu sieben Sprecher/innen und Vertreter/innen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Bundesfreiwilligen u. a. gegenüber Einsatzstellen, Trägern und dem zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu vertreten. Darüber hinaus werden die Sprecher/innen Mitglieder des BFD-Beirats, der zweimal jährlich tagt und die Bundesregierung in Fragen des BFD berät. Die Amtszeit der Sprecher/innen und Vertreter/innen dauert bis zur nächsten Wahl, auch wenn sie vorher aus dem BFD ausscheiden. Künftig sollen die BFD-Sprecher/innen einmal jährlich gewählt werden.
Die Registrierung und die Wahl sind ausschließlich im Internet unter www.bundesfreiwilligendienst.de möglich. Kurz vor dem Beginn des Wahlzeitraums erhalten die registrierten Wähler/innen einen Zugangscode, mit dem die Stimmabgabe möglich sein wird. Kandidat/innen können dem Bundesamt ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 4. November 2013 per E-Mail zusenden.
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