FSJ im Ausland – wie geht es weiter?

31. März 2010 Keine Kommentare

In der letzten Zeit wurde durch unzählige Anfragen von Freiwillige und Vereine, starker politischer Druck auf verschiedene Bundestagsabgeordnete und Fraktionen ausgeübt. Unter anderen dadurch waren die Politiker gezwungen eine Stellung zur der geplanten Änderung des FSJ und des FSJ im Ausland abzugeben.

Geplant ist weiterhin die Streichung der zusätzlichen Förderung für Personen welche das FSJ als Zivildienst machen wollen. Im Ausgleich dazu soll eine generelle Förderung aller Freiwilligen geschaffen werden.

Für Freiwillige welche bereits in diesem Jahr ihren FSJ Dienst als Zivildienst Ersatz antreten wollen, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Dafür wird von dem Staat ein extra Budget im Rahmen einer Übergangsförderung zur Verfügung gestellt. Eine Besonderheit für die Vereine ist allerdings, dass alle Einsatzplätze welche entsprechend §14c ZDG (FSJ) anerkannt waren, jetzt auf §14b ZDG (ADIA) umgeschrieben werden müssen. Vereine die für den ADiA (Anderer Dienst im Ausland) noch keine Anerkennung haben, müssen diese schnellstmöglich beim BMFSFJ (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) beantragen.

Ab dem 1.1.2011 soll es dann eine neue Förderrichtlinie für den Freiwilligendienst im Ausland geben. Diese Förderung erfolgt pauschal und wird vermutlich 250 Euro pro Monat betragen. Außerdem stehen den Freiwilligen auch weiterhin eventuelle Kindergeldansprüche zu. Die Vereine müssen für die Freiwilligen keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen, was gegenüber der aktuellen Regelung beim FSJ eine große Erleichterung darstellt.

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