Internationaler Jugendfreiwilligendienst – IJFD

10. Februar 2011 1 Kommentar

Obwohl es seit kurzen den neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) gibt, hört man in den Medien noch relativ wenig darüber. Deswegen möchten wir euch hier die wichtigsten Fakten über das neue Programm der Bundesregierung vermitteln.

Der IJFD ist im Januar dieses Jahres gestartet und bietet einen guten Ersatz für die gestrichene Förderung des FSJ im Ausland. Während des IJFD kannst du in nahezu jeden gemeinnützigen Projekt arbeiten, dabei sind auch Projekte mit Tieren oder für die Naturerhaltung explizit mit eingeschlossen. Um an einem Projekt teilzunehmen musst du die Vollschulzeitpflicht erfüllt haben und du darfst nicht älter als 26 Jahre sein.

Du hast während des IJFD Anspruch auf ein Taschengeld, wobei die Höhe des Taschengeldes nicht festgelegt ist. Außerdem bekommst du Unterkunft und Verpflegung gestellt. Natürlich werden für dich auch alle benötigten Versicherungen wie Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Im Gegensatz zum FSJ bist du während eines IJFD allerdings nicht Sozialversicherungspflichtig und du bekommst auch kein Kindergeld!

Da der IJFD noch sehr neu ist und die Akkreditierung neuer Träger noch bis Oktober 2011 läuft, darf der IJFD aufgrund einer Übergangsregel auch von anerkannten FSJ Trägern angeboten werden. Wenn du an einem IJFD Projekt teilnehmen möchtest, erkundige dich einfach bei Vereinen, welche bereits das FSJ im Ausland anbieten.

Bild: Heike Berse / pixelio.de

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One Response to “Internationaler Jugendfreiwilligendienst – IJFD”

  1. Hanne Kleinemas Says:

    Ich habe heute mit dem zuständigen Amt, dem BAFZA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) telefoniert. Inzwischen ist es geregelt, dass während des IJFD Kindergeld gezahlt wird, soweit ich weiß auch rückwirkend für das letzte Jahr.

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