Kindergeld im IJFD und BFD

17. Juli 2011 4 Kommentare

Auch wenn es inzwischen allgemein bekannt ist, dass es sowohl im Bundesfreiwilligendienst wie auch im Internationalen Jugendfreiwilligendienst weiterhin Kindergeld gibt, so existieren leider immer noch einige Stolpersteine. Insbesondere im IJFD existieren noch viele Probleme, die bei einer unachtsamen Beantragung zu einem Verlust des Kindergeldanspruches führen können.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Kindergeldberechtigten ist es möglich die Kindergeldanträge schon jetzt zu stellen und bearbeiten lassen. Die Familienkasse weist aber extra darauf hin, dass diese Anträge nach aktueller Gesetzeslage alle abgelehnt werden müssen. Da durch die Ablehnung das Kindergeld weiterhin nicht gezahlt wird, ist für den Laien erst einmal kein Unterschied zu erkennen, aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. Durch einen abgelehnten Antrag verliert man unter Umständen nämlich auch rückwirkende Ansprüche auf die Zahlung des Kindergeldes.

Es wird daher empfohlen mit den Kindergeldanträgen für das BFD und den IJFD noch etwas zu warten und sie erst später zu stellen. Dadurch bleibt die Möglichkeit erhalten entsprechende Kindergeld-Beträge auch Rückwirkend zu für das laufende Jahr zu erhalten.

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

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4 Responses to “Kindergeld im IJFD und BFD”

  1. Klaus H. Says:

    Ist es also sicher, dass es ab November für den IJFD Kindergeld geben wird oder kann es noch abgelehnt werden? Wie stehen die Chancen?

  2. Heiner Says:

    Sicher ist vor Verabschiedung eines Gesetzes noch nichts, aber die Chancen sind sehr hoch.

  3. Chrissy Says:

    Ich bin 24 und beende im September mein Studium. Ab Anfang September mache ich ein IJFD in den USA (www.chrissysoc.blogspot.com). Momentan bekomme ich also noch Kindergeld (bis 30.9.). Im Januar 2012 werde ich 25 und würde bis dahin gerne noch das Kindergeld beziehen, um dort drüben über die Runden zu kommen. Was muss ich da beachten? Als was melde ich mich eigentlich beim Arbeitsamt? Da muss das doch sicher auch irgendwie gemeldet werden mit dem IJFD….

  4. Petra Schmid Says:

    Guten Tag,
    meine Tochter Judith ist seit August in Kolumbien (IJFD), wir warten sehnlichst auf den Bescheid wegen des Kindergeldes. Wurde die Gesetzeslage nun am 4.11. geändert?
    Mit freundlichen Grüßen
    P. Schmid

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