Kindergeld im IJFD und BFD
Auch wenn es inzwischen allgemein bekannt ist, dass es sowohl im Bundesfreiwilligendienst wie auch im Internationalen Jugendfreiwilligendienst weiterhin Kindergeld gibt, so existieren leider immer noch einige Stolpersteine. Insbesondere im IJFD existieren noch viele Probleme, die bei einer unachtsamen Beantragung zu einem Verlust des Kindergeldanspruches führen können.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kindergeldberechtigten ist es möglich die Kindergeldanträge schon jetzt zu stellen und bearbeiten lassen. Die Familienkasse weist aber extra darauf hin, dass diese Anträge nach aktueller Gesetzeslage alle abgelehnt werden müssen. Da durch die Ablehnung das Kindergeld weiterhin nicht gezahlt wird, ist für den Laien erst einmal kein Unterschied zu erkennen, aber wie so oft liegt der Teufel im Detail. Durch einen abgelehnten Antrag verliert man unter Umständen nämlich auch rückwirkende Ansprüche auf die Zahlung des Kindergeldes.
Es wird daher empfohlen mit den Kindergeldanträgen für das BFD und den IJFD noch etwas zu warten und sie erst später zu stellen. Dadurch bleibt die Möglichkeit erhalten entsprechende Kindergeld-Beträge auch Rückwirkend zu für das laufende Jahr zu erhalten.