Inzwischen liegen bereits die ersten Gesetzesentwürfe für die geplanten Verkürzung des Zivildienstes vor. Entsprechend dieser Regelung müssen alle Zivildienstleistenden (und Wehrpflichtigen), welche ihren Dienst nach dem 1. August 2010 antreten, nur noch 6 Monate ihren Zwangdienst verrichten. Das Gesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden, ob dieser Termin aber einzuhalten ist, ist bisher noch unklar.
Einer der Hauptstreitpunkte ist die geplante freiwillige Verlängerung des Zivildienstes. Jeder Zivi soll in Zukunft die Möglichkeit haben, seinen Zivildienst freiwillig auf bis zu 23 Monate zu verlängern. Diese freiwillige Verlängerung bringt aber auch die Befürchtung mit, dass gute Stellen nur von Zivis besetzt werden, welche sich bereits vor beginn “freiwillig verpflichten” für 9 oder 12 Monate in der Stelle zu arbeiten. Ob das Gesetzt also wirklich bis zur Sommerpause verabschiedet wird und wie es endgültig aussehen wird, steht noch in den Sternen.
Für den Zivildienstersatz im Ausland wird sich dadurch hingegen kaum etwas ändern. Das FSJ ist weiterhin auf 12 Monate vorgeschrieben und obwohl sich die ADiA Laufzeit auf 8 Monate verkürzt, sind auch hier die meisten Stellen vertraglich auf 12 Monate ausgerichtet.