Halbwaisenrente im Bundesfreiwilligendienst
Eine gute Nachricht für viele Freiwillige ist, dass während des Bundesfreiwilligendienstes auch ein bestehender Anspruch auf Waisenrente und Halbwaisenrente weiterhin erhalten bleibt. Damit euch dieses Geld weiterhin ausgezahlt wird, soll der § 48 SGB im sechsten Sozialgesetzbuch geändert und an das FSJ angepasst werden.
Aktuell habt ihr bei folgenden Dienstformen einen Anspruch auf die Weiterzahlung der Waisenrente oder Halbwaisenrente: (weiterlesen …)