Weltwärts – Nachbereitungsseminar ist verpflichtend
Wer einen Freiwilligendienst im Rahmen des Weltwärts Programm absolviert, genießt durch die staatliche Förderung sehr viele Vorteile hat aber natürlich auch einige wenige Verpflichtungen. Jeder weiß, dass man sich im Weltwärts Programm für die Teilnahme an mindestens 3 Seminare verpflichtet. Aber was passiert eigentlich wenn man an diesen Seminaren nicht teilnimmt?
Beim Vorbereitungsseminar ist das ganz klar, wer nicht teilnimmt darf nicht abreisen. Aber hier stellt sich das Problem auch noch gar nicht, da zu dieser Zeit immer noch alle motiviert sind und sich darauf freuen. Anders sieht es aber beim Nachbereitungsseminar aus, also das Seminar, welches man teilweise erst mehrere Monate nach seiner Rückkehr hat. Zu diesem Zeitpunkt haben viele bereits vollständig mit dem Freiwilligendienst abgeschlossen, gehen zur Uni oder Arbeiten schon. Entsprechend viele Absagen gibt es deswegen auch von den Freiwilligen. Aber was ist, wenn man als Freiwilliger nicht an dem Nachbereitungsseminar teilnimmt? Eigentlich ist doch schon der ganze Freiwilligendienst vorbei und es sollte nicht mehr passieren, oder?
Dies ist eine Frage über welche wir zusammen mit anderen Trägern vor kurzen auf einem Treffen in Berlin Diskutiert haben. Um Klarheit für die Träger zu schaffen, hat Jan Wenzel von der Stiftung Nord-Süd Brücken eine Anfrage an das Weltwärts Sekretariat gestellt und eine recht eindeutige Antwort bekommen.
Das Nachbereitungsseminar ist ein elementarer Bestandteil des Weltwärts Freiwilligendienst und natürlich auch ein Bestandteil des Freiwilligenvertrages. Jeder Weltwärts Freiwillige weiß schon lange vor seiner Abreise, dass er an diesem Seminar teilnehmen muss. Kann oder will der Freiwillige nicht teilnehmen, ist dies ein Vertragsbruch und somit ein durch den Freiwilligen verschuldeter Abbruch des Freiwilligendienstes. Dies hat zur Folge, dass der Freiwillige einen hohen Teil der bereits entstandenen Kosten zurückzahlen muss, was schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Es empfiehlt sich also für jeden Freiwilligen auch wirklich an diesem Seminar teilzunehmen. Damit ist man nicht nur finanziell auf der sicheren Seite, sondern lernt noch einmal viele tolle Leute kennen und kann sich über seine Erfahrungen austauschen.
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Oktober 8th, 2010 at
“Kann … der Freiwillige nicht teilnehmen, ist dies ein Vertragsbruch”
Reicht es nicht, den Satz einfach nur mit “Will der Freiwillige…” zu schreiben?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das “Kann” hier tatsächlich unmissverständlich stimmt. Zur Abschreckung reicht ein “Will” alleine denke ich völlig aus! Oder trifft das “Kann” auf alle Fälle zu?
Grüße aus Arusha, Tansania
Georg
Oktober 8th, 2010 at
Da einige Freiwillige nach ihrer Rückkehr direkt ins Berufsleben einsteigen oder auch ein Auslandsstudium aufnehmen, können sie oft wirklich nicht teilnehmen. Da aber bekannt ist, dass die Teilnahme verpflichtend ist, zählt das nicht als Ausrede und es ist ein Vertragsbruch.
März 21st, 2011 at
Finde ich ziemlich affig. Ich will danach nocheinmal ins Ausland und habe eigentlich eine Stelle schon sicher. Wegen dieser scheiß Regelung muss ich jetzt die Kosten auf mich nehmen, aus dem Ausland für 5 Tage nach Deutschland zurück zu fliegen (fragt man sich, ob es nicht günstiger wäre den Vertragsbruch in Kauf zu nehmen!?)
Lg aus Rulenge/Tanzania
Babs
August 3rd, 2012 at
HILFE!!!
Mein Nachbereitungsseminar ist direkt nach meiner Rückkehr für die letzte Augustwoche angesetzt.
In dieser Woche verlangt mein Ausbilder jedoch auch ein Praktikum, da ich ansonsten die Ausbildung nicht antreten kann.
Wird hierbei ohne jeglichen Menschenverstand verfahren?
Sollte es zu einer “Nicht-Teilnachme” aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen kommen. Ist ein Nachholen des Seminars möglich oder wie wird verfahren?
Habt ihr darüber Kenntnis?
Danke im Vorraus
und viele Grüße
August 4th, 2012 at
Normalerweise lässt die Entsendeorganisation mit sich reden und kann dir einen Ersatztermin anbieten.