Bundesfreiwilligendienst – Zivildienst und Ausland
In den letzten Tagen haben wir öfters die Frage bekommen, ob man den neuen Bundesfreiwilligendienst auch als Zivildienst Ersatz leisten kann und ob der Bundesfreiwilligendienst auch im Ausland möglich ist. Die Antwort auf diese Fragen ist ein ganz klares und eindeutiges Jein.
Entsprechend des uns vorliegenden Gesetzesentwurfes wird der Bundesfreiwilligendienst automatisch als Zivildienst Ersatz anerkannt, wenn du den Freiwilligendienst mind. 6 Monate lang geleistet hast. Damit ist der Bundesfreiwilligendienst als Zivildienst um 2 Monate kürzer als das FSJ oder ADiA. Die Anerkennung als Zivildienst gilt auch präventiv, falls die Wehrpflicht ausgesetzt wird. Das heißt, wenn die Wehrpflicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verpflichtend wird, wurde der Dienst mit einem 6 Monatigen Bundesfreiwilligendienst bereits erfüllt, anders als beim FSJ.
Im Gegensatz zu anderen Freiwilligenformen darf der Bundesfreiwilligendienst aber leider nicht im Ausland geleistet werden.
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